Zum Thema Systeme zur effizienten Nutzung von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen haben wir für Sie folgende Linksammlung zusammengestellt.

Hinweise zur Antragstellung

Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt.

  • Eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden Sie nebenstehend im Bereich "Downloads"
  • Die vorgesehenen Förderbeträge können Sie der Übersicht zur Basis-, Bonus- und Innovationsförderung entnehmen.
  • Die aktuellen Antragsformulare stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Je nach Antragsteller sind unterschiedliche Kriterien der Antragstellung zu beachten:

1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine)

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen (Ausschlussfrist). Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
  • die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
  • die vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie.

Wenn zusätzlich eine Bonusförderung beantragt wird, müssen weitere Nachweise eingereicht werden (siehe Rubrik „Bonusförderung“).

2. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau

Alle Anträge von Unternehmen auf Investitionszuschüsse des BAFA sind bereits vor Vorhabensbeginn zu stellen. Gleiches gilt für Anlagen, die im Zuge der freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden (z. B. für die Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung von Kanzlei- oder Praxisräumen). Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist die Anlage innerhalb von 9 Monaten in Betrieb zu nehmen.

Beachten Sie bitte:

  • Für die vorgenannten Antragsteller (Punkt 1 und 2) stehen unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung.
  • Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern, gibt es zu jedem Antrag eine sogenannte Checkliste.
  • Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt dem BAFA vorliegen. Nur dann kann über die Gewährung des Zuschusses entschieden werden.
  • Die eingereichten Unterlagen können nicht zurückgesendet werden.
Förderampel
Förderampel_Innovation
© BAFA

Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert (§ 13 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Ein Großteil hiervon ist für das Marktanreizprogramm vorgesehen. Dies ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Die Antragsbearbeitung u. a. die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Quelle: BAFA

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